Entsprechend den europäischen ESG-Richtilinien verpflichten wir uns zu nachhaltigem Beraten, Denken und Tun, denn Nachhaltigkeit geht uns alle an. Es geht um das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Jedes Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um derzeitige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten beziehungsweise zu hinterlassen.
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Grundgedanke der Nachhaltigkeit ist eine nachhaltige Entwicklung, die gewährt, dass künftige Generationen nicht schlechter gestellt sind, ihre Bedürfnisse zu befriedigen als gegenwärtig Lebende - siehe Hauff 1987, Seite 46. Dies bedeutet, dass nicht mehr verbraucht werden darf, als jeweils nachwachsen, sich regenerieren oder künftig wieder bereitgestellt werden kann. Diesem Idealbild werden bisher aber nur sehr wenige Unternehmen und Staaten gerecht.
Zur Zielerreichung müssen nicht nur Staatengemeinschaften und Einzelstaaten sowie ihre Regierungen, Institutionen und Bürger beitragen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen. Ein verbales oder geschriebenes Bekenntnis zur Nachhaltigkeit reicht nicht aus. Vielmehr geht es darum, das jeweilige Handeln an Ergebnissen zu messen und diese transparent zu veröffentlichen beziehungsweeise anhand von objektiven Maßstäben und Benchmarks zu vergleichen.
Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten die sogenannte Offenlegungsverordnung zum Thema Nachhaltigkeit entwickelt, die ab 2021 in einem mehrstufigen Verfahren umgesetzt werden muss. Darin werden unter dem Label ESG drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung. Details zur Verordnung stehen noch nicht fest. Schon heute sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Stellungnahme abzugeben, in welcher Form wir den Bestimmungen der Verordnung nachkommen und Anleger entsprechend beraten.
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ESG ist eine englische Abkürzung für Environment Social Governance, im Deutschen also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese Abkürzung hat sich in der Unternehmenswelt und in der Finanzbranche etabliert, wenn wir über das Thema Nachhaltigkeit sprechen. Das Prinzip der nachhaltigen Ressourcen-Wirtschaft beeinflusst dadurch Entscheidungen und Vorgehensweisen von Unternehmen hinsichtlich ökologischen und sozial-gesellschaftlichen Aspekten. Auch die Art der Unternehmensführung spielt dabei eine entscheidende Rolle. ESG-Kriterien geben Investoren Aufschluss darüber, inwieweit sich Unternehmen nachhaltig verhalten. Dadurch lassen sich Risiken besser einschätzen um gezielte Investitionsentscheidungen zu treffen.
Das E in ESG steht für den effizienten Umgang mit Ressourcen, Emissionen und hat die ökologische Effizienz richtigerweise im Blickpunkt. Ein aktuelles Thema ist folglich der Klimaschutz. Laut aktuellen Untersuchungen verändern sich überdies die fünf gravierendsten Risiken für die Welt zunehmend in Richtung Klimarisiken. Im Bericht des Weltwirtschaftsforum Davos für 2019 sind infolgedessen drei der fünf größten Risiken dem Bereich Umwelt zuzuordnen.
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Das S steht für soziale Aspekte wie Arbeitsrechte, Verbot von Kinderarbeit, Diversity beziehungsweise Nichtdiskriminierung im Allgemeinen im Vordergrund. Diese Themen sind außerdem Bestandteil der Prinzipien des UN Global Compact. Das ist ein Pakt zwischen teilnehmenden Unternehmen und der UNO aus dem Jahr 1999. Diese Unternehmen verpflichten sich dabei im UN Global Compact zu folgenden 10 Prinzipien.
Das G in ESG behandelt außerdem die Thematik der Unternehmensführung und allem was weitestgehend damit zusammenhängt. Ob Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Diversität der Mitglieder, Erfahrungen und Fähigkeiten. Auch Unternehmensrichtlinien hinsichtlich Maßnahmen zur Verhinderung von Bestechung, Korruption oder Betrug gehören dazu. Anlegern eines Unternehmens oder eines Investmentfonds können die ESG-Ratings helfen, ob einem Unternehmen zukünftig Gefahren drohen. Ein Beispiel dafür ist die Dieselaffäre. Bereits 2013 identifizierte aus diesem Grund der MSCI ESG Research Bedenken bezüglich Corporate Governance des betroffenen Unternehmens. Infolgedessen war das Unternehmen bereits vor dem Skandal von den ESG-Leader-Indizes ausgeschlossen.